Chip, Heimtierausweis und Registrierung – was du beim Pflegehund prüfen solltest
Kennzeichnung, Reisedokument und Rückvermittlung sind drei verschiedene Themen.
Ein Chip allein bringt einen entlaufenen Hund noch nicht zurück
Ein Mikrochip enthält im Wesentlichen eine eindeutige Nummer. Damit ein Fundtier schnell zugeordnet werden kann, muss geklärt sein, wo diese Nummer registriert ist und welche Kontaktdaten dort hinterlegt sind.
Pflegestellen sollten die Registrierung nicht eigenmächtig auf sich umschreiben. Sinnvoll ist vielmehr, mit dem Verein zu klären, wer als Kontakt hinterlegt ist, wer Änderungen veranlasst und wie die Pflegestelle im Vermisstenfall schnell erreichbar gemacht werden kann.
Chipnummer einmal kontrollieren
Wenn Unterlagen und Hund zusammengeführt werden, sollte geprüft werden, ob die vorhandene Chipnummer tatsächlich zum Hund gehört. Tierarztpraxen und Tierheime können Transponder mit einem Lesegerät auslesen.
Eine falsche oder vertauschte Nummer fällt häufig erst dann auf, wenn sie dringend gebraucht wird. Deshalb ist die Kontrolle bei Übernahme oder im Rahmen eines ohnehin notwendigen Tierarzttermins eine sinnvolle organisatorische Absicherung.
Der Heimtierausweis ist vor allem für bestimmte Reisen wichtig
Für grenzüberschreitende Reisen innerhalb der EU gelten konkrete Anforderungen an Kennzeichnung, Tollwutimpfung und Reisedokumente. Ein EU-Heimtierausweis ist dabei ein standardisiertes Reisedokument für Hunde, Katzen und Frettchen unter den jeweiligen Voraussetzungen.
Für einen Pflegehund darf trotzdem nicht automatisch angenommen werden, dass jede Reise als gewöhnliche private Heimtierreise gilt. Auslandsreisen sollten deshalb mit dem Verein abgestimmt und die aktuelle rechtliche beziehungsweise tiergesundheitsrechtliche Konstellation offiziell geprüft werden.
Private Haustierregister und behördliche Register nicht verwechseln
Register zur Rückvermittlung wie TASSO verfolgen einen anderen Zweck als behördliche Hunderegister, die es in einzelnen Bundesländern oder Kommunen gibt. Eine Registrierung in einem System ersetzt deshalb nicht automatisch eine möglicherweise erforderliche Meldung in einem anderen.
Welche behördlichen Pflichten am Wohnort bestehen, wird im Artikel zu Hundesteuer und örtlichen Registern gesondert behandelt. Für die Pflegestelle ist zunächst wichtig, dass Kennzeichnung, Unterlagen und erreichbare Kontaktdaten zusammenpassen.
Bei Verlust zählt Vorbereitung
Wenn ein Pflegehund entläuft, sollten Chipnummer, Fotos, Vereinskontakt und relevante Unterlagen ohne langes Suchen verfügbar sein. Die eigentliche Tiersuche gehört dann in einen eigenen Notfallablauf und nicht erst in die Dokumentenprüfung. Je sauberer Kennzeichnung und Kontaktweg vorab geklärt sind, desto weniger Zeit geht in einer solchen Situation mit organisatorischen Fragen verloren.
